

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- TRGS 001
Das Technische Regelwerk zur Gefahrstoffverordnung - Allgemeines - Aufbau - Übersicht - Beachtung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Ausgabe: 12.06
- TRGS 200
Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen
Ausgabe: 10.11
- TRGS 201
Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Ausgabe: 10.11
- Bekanntmachung 220
Sicherheitsdatenblatt
Ausgabe: 09.07, zuletzt geändert 03.11
- TRGS 400
Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Ausgabe: 12.10
- TRGS 401
Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen
Ausgabe: 06.08, zuletzt berichtigt 03.11
- TRGS 402
Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition
Ausgabe: 01.10, zuletzt berichtigt 03.11
- TRGS 406 / TRBA 406
Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege
Ausgabe: 06.08, zuletzt berichtigt 03.09
- BekGS 408
Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung
Ausgabe: 12.09
- BekGS 409
Nutzung der REACH-Informationen für den Arbeitsschutz
Ausgabe: 01.10
- TRGS 420
Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Gefährdungsbeurteilung
Ausgabe: 01.06, zuletzt geändert 02.10
- TRGS 430
Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Ausgabe: 03.09
- TRGS 500
Schutzmaßnahmen
Ausgabe: 01.08, zuletzt geändert 07.08
- TRGS 505
Blei
Ausgabe: 02.07
- TRGS 507
Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern
Ausgabe: 03.09
- TRGS 510
Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
Ausgabe: 10.10
- TRGS 511
Ammoniumnitrat
Ausgabe: 06.04, zuletzt geändert 12.08
- TRGS 512
Begasungen
Ausgabe: 01.07, zuletzt geändert 12.08
- TRGS 513
Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd
Ausgabe: 10.11
Bekanntmachung zur TRGS 513 „Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd“
Ausgabe: GMBl 2011 S. 173-175 [Nr. 9]
- TRGS 517
Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen
Ausgabe: 01.07, zuletzt geändert 07.09
- TRGS 519
Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
Ausgabe: 01.07, zuletzt geändert 04.07
- TRGS 520
Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und zugehörigen Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle
Ausgabe: 03.99
- TRGS 521
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
Ausgabe: 02.08
- TRGS 522
Raumdesinfektion mit Formaldehyd
Ausgabe: 06.92, zuletzt geändert 09.01
- TRGS 523
Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen
Ausgabe: 03.96, zuletzt geändert 11.03
- TRGS 524
Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
Ausgabe: 02.10, zuletzt geändert 12.11
- TRGS 525
Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung
Ausgabe: 05.98
- TRGS 526
Laboratorien
Ausgabe: 02.08
- TRGS 528
Schweißtechnische Arbeiten
Ausgabe: 02.09
- TRGS 530
Friseurhandwerk
Ausgabe: 03.07
- TRGS 551
Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material
Ausgabe: 07.99, zuletzt geändert 06.03
- TRGS 552
N-Nitrosamine
Ausgabe: 05.07
- TRGS 553
Holzstaub
Ausgabe: 08.08
- TRGS 554
Abgase von Dieselmotoren
Ausgabe: 10.08, berichtigt 07.09
- TRGS 555
Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten
Ausgabe: 02.08, zuletzt geändert 07.09
- TRGS 557
Dioxine
Ausgabe: 08.08
- TRGS 558
Tätigkeiten mit Hochtemperaturwolle
Ausgabe: 06.10
- TRGS 559
Mineralischer Staub
Ausgabe: 02.10, zuletzt geändert 09.11
- TRGS 560
Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Ausgabe: 05.96
- TRGS 600
Substitution
Ausgabe: 08.08
- TRGS 602
Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen - Zinkchromate und Stontiumchromat als Pigmente für Korrosionsschutz-Beschichtungsstoffe
Ausgabe: 05.88
- TRGS 608
Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für Hydrazin in Wasser- und Dampfsystemen
Ausgabe: 04.91, zuletzt geändert 04.93
- TRGS 609
Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für Methyl- und Ethylglykol sowie deren Acetate
Ausgabe: 06.92
- TRGS 610
Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich
Ausgabe: 01.11
- TRGS 611
Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können
Ausgabe: 05.07
- TRGS 612
Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für dichlormethanhaltige Abbeizmittel
Ausgabe: 02.06, zuletzt gändert 04.07
- TRGS 614
Verwendungsbeschränkungen für Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können
Ausgabe: 03.01
- TRGS 615
Verwendungsbeschränkungen für Korrosionsschutzmittel, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können
Ausgabe: 05.07
- TRGS 617
Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden
Ausgabe: 09.93
- TRGS 618
Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen für Chrom(VI)-haltige Holzschutzmittel
Ausgabe: 12.97
- TRGS 619
Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle
Ausgabe: 02.07
- TRGS 720 / TRBS 2152
Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Allgemeines -
Ausgabe: 06.06
- TRGS 721 / TRBS 2152 Teil 1
Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der Explosionsgefährdung -
Ausgabe: 06.06
- TRGS 722 / TRBS 2152 Teil 2
Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
Ausgabe: 06.06
- TRGS 800
Brandschutzmaßnahmen
Ausgabe: 12.10
- TRGS 900
Arbeitsplatzgrenzwerte
Ausgabe: 01.06, zuletzt geändert 01.12
- BekGS 901
Kriterien zur Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten
Ausgabe: 04.10
- TRGS 903
Biologische Grenzwerte
Ausgabe: 12.11
- TRGS 905
Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe
Ausgabe: 07.05, zuletzt geändert 07.08
- TRGS 906
Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV
Ausgabe: 07.05, zuletzt geändert 04.07
- TRGS 907
Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen
Ausgabe: 11.11
- Bekanntmachung 910
Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Ausgabe: 06.08, zuletzt geändert 04.11
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Bekanntmachung des BMWA vom 31. Dezember 2004 - IIIb3-35122 zur Anwendung der TRGS vor dem Hintergrund der neuen Gefahrstoffverordnung
Die neue Gefahrstoffverordnung ist am 1.1.2005 in Kraft getreten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung keine Übergangsbestimmungen für das technische Regelwerk (TRGS) enthält, da diesem nach § 8 Abs. 1 der Verordnung zukünftig eine andere rechtliche Bedeutung zukommt. Der neu zu berufende Ausschuss für Gefahrstoffe hat die Aufgabe festzustellen, welche der bisherigen TRGS - ggf. nach redaktioneller Anpassung - auch nach der neuen Verordnung weitergelten können und welche einer inhaltlichen Überarbeitung bedürfen. Die bisherigen technischen Regeln können jedoch auch künftig als Auslegungs- und Anwendungshilfe für die neue Verordnung herangezogen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die noch nicht überarbeiteten Technischen Regeln nicht im Widerspruch zu der neuen Verordnung stehen dürfen. Dies ist beispielsweise bei den bisherigen Festlegungen zur Auslöseschwelle oder zu den TRK-Werten gegeben. In solchen Fällen sind die entsprechenden Festlegungen im technischen Regelwerk als gegenstandslos zu betrachten.
Bekanntmachung des BMAS vom 15. Dezember 2008 - IIIb3-35122 zur Anwendung der Gefahrstoffverordnung und der TRGS mit dem Inkrafttreten der GHS-Verordnung
Die "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006" (Kurzbezeichnung: GHS-Verordnung oder CLP-Verordnung) wird am 20. Januar 2009 in Kraft treten. In der Gefahrstoffverordnung werden übergangsweise die Bezüge zur Einstufung nach den Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EWG, die erst zum 1. Juni 2015 außer Kraft treten, beibehalten. Mit diesem Vorgehen bleibt das bisherige Schutzniveau zunächst unverändert. Dies gilt auch für die bestehenden Technischen Regeln, die unabhängig von kurzfristig erforderlichen formalen Anpassungen zunächst unverändert Anwendung finden.