Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen
(Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn - GGVSE)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
24. November 2006 (BGBl. I S. 2683)



