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Verordnung über Anlagen zur Lagerung,
Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten
zu Lande

(Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - VbF)

in der Fassung vom 13. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1937),

berichtigt am 24. Februar 1997 (BGBl. I S. 447),
zuletzt geändert durch Artikel 82 des Gesetzes vom 21. Juni 2005
(BGBl. I S. 1818)

Diese Verordnung tritt
auf Grund des Artikels 8 Absatz 3 Nummer 6 der Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777) mit Ausnahme des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 5 und 6, des § 9 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Absatz 3 sowie des § 24 Satz 1, die für Rohrfernleitungsanlagen im Sinne des Artikels 4 § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Absatz 2, welche der Verteidigung oder der Erfüllung zwischenstaatlicher Verpflichtungen dienen, bis zum Inkrafttreten einer ablösenden gesetzlichen Regelung zur Zulassung dieser Anlagen und zur Aufsicht über diese Anlagen entsprechend fortgelten, am 1. Januar 2003 außer Kraft.


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