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Beschluss des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)
603
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Transmissibler Spongiformer Enzephalopathie (TSE) assoziierten Agenzien in Laboratorien
Ausgabe März 2003
(BArbBl. 3/2003 S. 55)
Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat hinsichtlich der Anforderungen an Laboratorien bei Tätigkeiten mit TSE-assoziierten Agenzien Erkenntnisse ermittelt und Regelungen beschlossen, die auf Empfehlungen der ABAS-Projektgruppe BSE und des Arbeitskreises TSE-Laboratorien1) beruhen:
1) Beteiligte: Bundesforschungsinstitut für Viruskrankheiten der Tiere, Nationale TSE Forschungsplattform, Robert-Koch-Institut, Paul Ehrlich Institut, Veterinäruntersuchungsämter, BG Chemie und Arbeitsschutzbehörden.



