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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe

TRBA 001

Allgemeines und Aufbau des Technischen Regelwerks zur Biostoffverordnung Anwendung von Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

Ausgabe: November 2007
(GMBl Nr. 4 vom 14. Februar 2008, S. 82)

 

Die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich deren Einstufung wieder.

Sie werden vom

Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Die Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe 001 (TRBA 001) enthält Hinweise zum technischen Regelwerk zur Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV).
Die TRBA und Beschlüsse werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

 


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