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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
TRBA 100
Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien
Ausgabe: Dezember 2006
(GMBl Nr. 21 vom 10. April 2007 S. 435)
Hinweis: TRBA 105 / ABAS-Beschluss 601 sowie Teile des Beschlusses 604 integriert.
Die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen zu Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRBA werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgegeben.



