Startseite > Staatliches Arbeitsschutzrecht > TRBA 214 - Abfallbehandlungsanlagen einschließlich Sortieranlagen in der Abfallwirtschaft
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
TRBA 214
Abfallbehandlungsanlagen
einschließlich Sortieranlagen
in der Abfallwirtschaft
Ausgabe: April 2007
(GMBl Nr. 35 vom 27. Juli 2007, S. 709-720)
Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRBA werden vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales im GMBl bekannt gegeben.
Die Inhalte der TRBA 210, TRBA 211 und des Beschlusses 607 wurden integriert und diese Regeln deshalb aufgehoben.



