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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe

TRBA 214

Abfallbehandlungsanlagen
einschließlich Sortieranlagen
in der Abfallwirtschaft

Ausgabe: April 2007
(GMBl Nr. 35 vom 27. Juli 2007, S. 709-720)

 

Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRBA werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im GMBl bekannt gegeben.

Die Inhalte der TRBA 210, TRBA 211 und des Beschlusses 607 wurden integriert und diese Regeln deshalb aufgehoben.

 


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