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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe

TRBA 310

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
nach Anhang VI Gentechnik-Sicherheitsverordnung

Ausgabe April 1997
(BArbBl. 7-8/1997 S. 87, zuletzt geändert BArbBl. 12/1998 S. 36)

 

Diese technische Regel gibt die wissenschaftlichen Erkenntnisse wieder, die im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der Gentechnik Sicherheitsverordnung zu beachten sind. Sie werden vom

Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe

ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung nach Anhörung der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit und der Länder im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht.

 


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