Startseite > Staatliches Arbeitsschutzrecht > TRBA 310 - Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Anhang VI Gentechnik-Sicherheitsverordnung
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
TRBA 310
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
nach Anhang VI Gentechnik-Sicherheitsverordnung
Ausgabe April 1997
(BArbBl. 7-8/1997 S. 87, zuletzt geändert BArbBl. 12/1998 S. 36)
Diese technische Regel gibt die wissenschaftlichen Erkenntnisse wieder, die im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der Gentechnik Sicherheitsverordnung zu beachten sind. Sie werden vom
Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe
ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung nach Anhörung der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit und der Länder im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht.



