Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
TRBA 450
Einstufungskriterien für Biologische Arbeitsstoffe
Ausgabe Juni 2000
(BArbBl. 6/2000 S. 57, zuletzt geändert BArbBl. 11/2004 S. 25)
Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der sicherheitstechnischen. arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRBA werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben.



