Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
TRBA 464
Einstufung von Parasiten in Risikogruppen
Ausgabe: April 2002
(BArbBl. 4/2002 S. 134, zuletzt geändert BArbBl. 10/2002 S. 86)
Die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen zu Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRBA werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben.
Der Arbeitskreis "Parasiten" der BG-Chemie hat das BG-Merkblatt BGI 632 "Parasiten" erarbeitet. Mit der vorliegenden TRBA hat der ABAS in Anwendung des Kooperationsmodells (Beschluss 1/2000 des ABAS vom 19. Januar 2000, BArbBI 5/2001, S. 61) die Einstufungslisten dieses Merkblattes in sein technisches Regelwerk aufgenommen.
Dem Arbeitskreis "Parasiten" obliegt in Absprache mit dem ABAS die Fortschreibung der TRBA. Hält der ABAS Änderungen für erforderlich, wird er den Arbeitskreis "Parasiten" bitten, die Möglichkeit der Anpassung zu überprüfen.



