Startseite > Staatliches Arbeitsschutzrecht > TRBA 500: Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
TRBA 500
Allgemeine Hygienemaßnahmen:
Mindestanforderungen
Ausgabe Juni 1999
(BArbBl. Heft 6/1999 S. 81)
Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen wieder. Sie werden vom
Ausschuß für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepaßt. Die TRBA werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt bekanntgegeben.



