Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRGS 401
Gefährdung durch Hautkontakt: Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen
Ausgabe Mai 2006
(BArbBl. 5-2006 S. 42, zuletzt geändert GMBl Nr. 44 vom 21. September 2007, S. 890)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben.



