Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRGS 430
Isocyanate - Exposition und Überwachung
Ausgabe: März 2002
(BArbBl. 3/2002 S. 45)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBI.) bekanntgegeben.
Diese TRGS enthält die Beschreibung der Expositionssituation an typischen Arbeitsplätzen, an denen Isocyanate auftreten, sowie ein Verfahren zur Ermittlung und Überwachung der Expositionssituation. Ergänzend zu dieser TRGS sind Expositionsszenarien für typische Arbeitsbereiche im Internet unter der Adresse www.baua.de/prax/ags/ veröffentlicht.



