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Technische Regeln für Gefahrstoffe

TRGS 430

Isocyanate - Exposition und Überwachung

Ausgabe: März 2002
(BArbBl. 3/2002 S. 45)

 

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBI.) bekanntgegeben.

Diese TRGS enthält die Beschreibung der Expositionssituation an typischen Arbeitsplätzen, an denen Isocyanate auftreten, sowie ein Verfahren zur Ermittlung und Überwachung der Expositionssituation. Ergänzend zu dieser TRGS sind Expositionsszenarien für typische Arbeitsbereiche im Internet unter der Adresse www.baua.de/prax/ags/ veröffentlicht.

 


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