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Technische Regeln für Gefahrstoffe

TRGS 507

Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern

Ausgabe Juni 1996
(BArbBl. Nr. 6/1996)

 

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom

Ausschuß für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepaßt.

Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekanntgegeben.

Dieses Blatt enthält besondere Schutzmaßnahmen für die Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern.

Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie allgemein geltender Begriffsbestimmungen wird auf die §§ 2 und 3 der GefStoffV hingewiesen.

Vorschriften der Gefahrstoffverordnung einschließlich des Anhangs V Nr. 1 GefStoffV sind eingearbeitet und durch Kursivschrift gekennzeichnet.

 


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