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Technische Regeln für Gefahrstoffe

TRGS 514

Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern

Ausgabe September 1998
(BArbBl. Nr. 9/1998)

 

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom

Ausschuß für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepaßt.

Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekanntgegeben.

Dieses Blatt enthält besondere Schutzmaßnahmen für das Lagern von sehr giftigen und giftigen Stoffen in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern.

Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie allgemein geltender Begriffsbestimmungen wird auf die §§ 2 und 3 der GefStoffV hingewiesen.

Vorschriften der Verordnung über gefährliche Stoffe sind eingearbeitet und durch Fettdruck gekennzeichnet.

 


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