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Technische Regeln für Gefahrstoffe

TRGS 515

Lagern brandfördernder Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern

Ausgabe September 1998
(BArbBl. 9/1998 S. 60, zuletzt geändert BArbBl. 10/2002 S. 76)

 

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an gefährliche Stoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom

Ausschuß für Gefahrstoffe

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepaßt.

Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt bekanntgegeben.Dieses Blatt enthält besondere Schutzmaßnahmen für das Lagern von brandfördernden Stoffen in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern.Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie allgemein geltender Begriffsbestimmungen wird auf die §§ 2 und 3 der GefStoffV hingewiesen.Vorschriften der GefStoffV sind eingearbeitet und durch Fettdruck gekennzeichnet.

 


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