Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRGS 515
Lagern brandfördernder Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern
Ausgabe September 1998
(BArbBl. 9/1998 S. 60, zuletzt geändert BArbBl. 10/2002 S. 76)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an gefährliche Stoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom
Ausschuß für Gefahrstoffe
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepaßt.
Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt bekanntgegeben.Dieses Blatt enthält besondere Schutzmaßnahmen für das Lagern von brandfördernden Stoffen in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern.Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie allgemein geltender Begriffsbestimmungen wird auf die §§ 2 und 3 der GefStoffV hingewiesen.Vorschriften der GefStoffV sind eingearbeitet und durch Fettdruck gekennzeichnet.



