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Technische Regeln für Gefahrstoffe

TRGS 519

Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten

Ausgabe Januar 2007
(GMBl Nr. 6/7 vom 9. Februar 2007, S. 122, zuletzt geändert GMBl Nr. 18 vom 2. April 2007, S. 398)

 

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

 


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