Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRGS 522
Raumdesinfektion mit Formaldehyd
Ausgabe Juni 1992
(BArbBl. Nr. 6/1992)
zuletzt geändert (BArbBl. Nr. 9/2001)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom
Ausschuß für Gefahrstoffe
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepaßt.
Die TRGS werden vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) und vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Bundesgesundheitsblatt bekanntgegeben.
Dieses Blatt enthält besondere Schutzmaßnahmen bei der Raumdesinfektion mit Formaldehyd.
Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Umgangsvorschriften der GefStoffV sowie allgemein geltender Begriffsbestimmungen wird auf die §§ 14 und 15 der GefStoffV hingewiesen.
Vorschriften der Verordnung über Gefahrstoffe (GefStoffV) einschließlich der Nummer 5 des Anhangs III der GefStoffV sind eingearbeitet und durch senkrechte Randstriche gekennzeichnet.



