Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRGS 554
Dieselmotoremissionen (DME)
Ausgabe: März 2001
(BArbBl. Nr. 3/2001)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der
sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen
Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang
wieder.
Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.
Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben.
Diese TRGS enthält besondere Schutzmaßnahmen für Arbeitsbereiche, in denen Dieselmotoremissionen (DME) auftreten können.
Hinsichtlich des Anwendungsbereiches der Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie allgemein geltender Begriffsbestimmungen wird auf § 2 und § 3 der Gefahrstoffverordnung hingewiesen.



