Startseite > Staatliches Arbeitsschutzrecht > TRGS 560 - Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRGS 560
Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Ausgabe Mai 1996
(BArbBl. Nr. 5/1996)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom
Ausschuß für Gefahrstoffe (AGS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepaßt.
Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekanntgegeben.
Dieses Blatt enthält Anforderungen an Anlagen zur Absaugung und Abscheidung von krebserzeugenden Gefahrstoffen mit Rückführung gereinigter Absaugluft in Arbeitsräume.



