Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRGS 609
Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungbeschränkungen für Methyl- und Ethylglykol sowie deren Acetate
Ausgabe: Juni 1992
(BArbBl. 6/1992 S. 41)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.
Die TRGS werden vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt und vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Bundesgesundheitsblatt bekannt gegeben.
Diese TRGS enthält Vorschläge bezüglich des Einsatzes von Ersatzstoffen und Ersatzverfahren und der Verwendungbeschränkungen für Methyl- und Ethylglykol sowie deren Acetate.
Es ist berücksichtigt, dass die in dieser TRGS vorgeschlagenen Maßnahmen vom Grundsatz her technisch geeignet sind. Das gesundheitliche Risiko wird durch ihre Anwendung verringert. Das ökologische Risiko ist berücksichtigt worden.
Im Einzelfall muss jedoch sorgfältig geprüft werden, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen auch im Hinblick auf die betriebsspezifischen Besonderheiten geeignet und zumutbar sind. Eine Unterschreitung von Grenzwerten entbindet nicht von der Prüfung der Einsatzmöglichkeit der in dieser TRGS vorgeschlagenen Maßnahmen.
Hinsichtlich des Anwendungsbereiches der Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie allgemein geltenden Begriffsbestimmungen wird auf die §§ 14 und 15 GefStoffV hingewiesen.
Vorschriften der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind eingearbeitet und durch senkrechte Randstriche gekennzeichnet.



