Startseite > Staatliches Arbeitsschutzrecht > TRGS 612 - Ersatzstoffe Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für dichlormethanhaltige Abbeizmittel
Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRGS 612
Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen
für dichlormethanhaltige Abbeizmittel
Ausgabe: Februar 2006
(BArbBl. 2/2006 S. 60, zuletzt geändert GMBl Nr. 22 vom 12. April 2007, S. 470)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.
Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben.



