pr-o
Präventionsrecht-online
Benutzername:   
Passwort: 

> Zum Inhalt

Technische Regeln für Gefahrstoffe

TRGS 903

Biologische Grenzwerte

Ausgabe: Dezember 2006
(BArbBl. 12-2006 S. 167; zuletzt geändert GMBl Nr. 49-51 vom 19. Dezember 2011, S. 1024)

 

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Die TRGS werden vom Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.

Diese TRGS enthält biologische Grenzwerte nach § 3 Abs. 7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

 


News

Betriebliche Prävention
und Unfallversicherung
(BPUVZ)
Die BG


Fachzeitschrift für Sicherheitstechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung
sicher ist sicher – Arbeitsschutz aktuell
Kontakt | AGB | Datenschutzerklärung | Copyright | Impressum Präventionsrecht-digital GbR | Ein Gemeinschaftsunternehmen von Logo: BC Verlag BC-Verlag und Logo: Erich Schmidt Verlag Erich Schmidt Verlag