I. Geltungsbereich
§ 1
Geltungsbereich
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge. DA
DA zu § 1:
Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind in Rechtsvorschriften angeordnete gezielte Untersuchungen wegen besonderer Gefährdungen am Arbeitsplatz.




