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Gegenüber der vorhergehenden Fassung vom 1. April 1998 wurde in dieser Fassung lediglich in § 3 Abs. 2 und 5 ein Fußnotenhinweis auf die seit 3. Oktober 2002 geltende Betriebssicherheitsverordnung eingefügt sowie die Festlegungen der Rechtschreibreform weitestgehend berücksichtigt.

Hinweis:

Seit April 1999 sind alle Neuveröffentlichungen des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes unter neuen Bezeichnungen und Bestell-Nummern erhältlich.

Die neuen Bestellnummern können einer so genannten Transferliste des HVBG entnommen werden; siehe

http://www.hvbg.de/d/pages/praev/vorschr/

Hinsichtlich älterer, bislang unter VBG-Nummer geführter Unfallverhütungsvorschriften des so genannten Maschinenaltbestandes bzw. bislang unter ZH 1-Nummern geführter Richtlinien, Sicherheitsregeln und Merkblätter, die bis zu ihrer Überarbeitung noch weiter gültig sind, siehe Internetfassungen des HVBG

"http://www.dguv.de/inhalt/medien/datenbank/index.jsp".

 


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