§ 7
Inkrafttreten
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. April 1978*) in Kraft. Gleichzeitig treten die "Unfallverhütungsvorschriften über das Behandeln von Schrott, der Sprengkörper und sonstige explosionsverdächtige Gegenstände enthalten kann" (VBG 111) vom 1. Januar 1951 außer Kraft.
*) Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.




