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I. Geltungsbereich

§ 1
Geltungsbereich

(1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Seilschwebebahnen und Schlepplifte.

(2) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für Kabelkrane. DA

DA zu § 1 Abs. 2:

Siehe DIN 15 001 "Krane; Begriffe".

 


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