I. Geltungsbereich
§ 1
Geltungsbereich
(1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Seilschwebebahnen und Schlepplifte.
(2) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für Kabelkrane. DA
DA zu § 1 Abs. 2:
Siehe DIN 15 001 "Krane; Begriffe".




