pr-o
Präventionsrecht-online
Benutzername:   
Passwort: 

III. Bau und Ausrüstung

§ 3
Allgemeines

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge entsprechend den Bestimmungen der §§ 4 bis 30 dieses Abschnittes III beschaffen und ausgerüstet sind.

DA zu § 3:

Diese Forderung schließt ein, dass der Unternehmer die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen hat, dass die Fahrzeuge während der gesamten Benutzungsdauer den Bestimmungen des Abschnitts III entsprechen.

Siehe auch § 7 Abs. 5 der Betriebssicherheitsverordnung.

 


News

Betriebliche Prävention
und Unfallversicherung
(BPUVZ)
Die BG


Fachzeitschrift für Sicherheitstechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung
sicher ist sicher – Arbeitsschutz aktuell
Kontakt | AGB | Datenschutzerklärung | Copyright | Impressum Präventionsrecht-digital GbR | Ein Gemeinschaftsunternehmen von Logo: BC Verlag BC-Verlag und Logo: Erich Schmidt Verlag Erich Schmidt Verlag