I. Geltungsbereich
§ 1
Geltungsbereich
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Betriebsstätten mit Bargeldverkehr von Kreditinstituten und Geldwechselinstituten.
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Betriebsstätten mit Bargeldverkehr von Kreditinstituten und Geldwechselinstituten.

