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§ 16
Müllbehälterstandplätze

Müll darf nur abgeholt werden, wenn:

1.die Zufahrt zu Müllbehälterstandplätzen so angelegt ist, daß ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist 1). Dies gilt nicht, wenn ein kurzes Zurückstoßen für den Ladevorgang erforderlich ist, z. B. bei Absetzkippern, DA
2.die Zugänge von der Fahrstraße zu den Standplätzen und die Standplätze einen ebenen, trittsicheren Belag haben, der so beschaffen ist, daß er den Beanspruchungen durch das Transportieren und Abstellen der Müllbehälter standhält,
3.die Transportwege von Laub, Grasbüscheln oder Moos frei sind und im Winter Glätte durch Streuen und/oder Räumen von Eis und Schnee beseitigt ist,
4.Müllbehälter, die von Hand bewegt werden, so aufgestellt sind, daß die Müllbehälter nicht unnötig angehoben werden müssen oder im Winter festfrieren,
5.Müllbehälter mit einem Inhalt von 110 l oder mehr so aufgestellt sind, daß der Transport über Treppen nicht erforderlich ist,
6.die Transportwege bei Dunkelheit beleuchtet sind,
7.bei Transportwegen durch Gebäude die Durchgänge mindestens 2 m hoch und so breit sind, daß gefahrloser Transport der Behälter möglich ist, DA
8.Türen in Transportwegen - ausgenommen Brandabschnittstüren - feststellbar sind,
9.Müllbehälterschränke so beschaffen sind, daß sie keine Verletzungen verursachen können und Mülltonnen bei der Entnahme nicht mehr als 0,1 m angehoben werden müssen.

DA


1) Hierzu siehe § 32 "Übergangsvorschrift"!

DA zu § 16 Nr. 1:

Bei Sackgassen muß die Möglichkeit bestehen, am Ende der Straße zu wenden.

DA zu § 16 Nr. 7:

Beispielsweise ist bei Verwendung von Eimern und Tonnen eine Breite von 1 m, bei der Verwendung von Müllbehältern nach DIN 30 700, Teil 1 "Müllgroßbehälter 1,1 m³ — Umleerbehälter, fahrbar"

(zwischenzeitlich ersetzt durch DIN EN 840-3 "Fahrbare Abfallsammelbehälter; Teil 3: Behälter mit 4 Rädern und einem Volumen von 770 l bis 1300 l mit Schiebedeckel(n), für Schüttungen für Zapfaufnahme und/oder Kammschüttungen, Maßs und Formgebung")

eine Breite von 1,5 m erforderlich.

DA zu § 16:

Vergleiche hierzu auch die VDI-Richtlinien 2160 "Anlage von Mülltonnenstandplätzen", 2161 "Mülltonnenschränke", 2162 "Müllabwurfanlagen; Planung — Ausführung — Nutzung — Wartung" und 2166 "Müllgroßbehälter; Typisierung und Ausführung — Unterbringung und Einsatz". Die Gestaltung der Abstellplätze und Transportwege für Müllbehälter sollte in der Ortssatzung geregelt werden. (diese VDI-Richtlinie wurde zwischenzeitlich zurückgezogen)

 


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