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§ 9
Zusätzliche Anforderungen an Sperrmüllfahrzeuge

(1) Spezialfahrzeuge für die Sperrmüllabfuhr müssen so beschaffen sein, daß eine Gefährdung durch herausfallendes oder zurückschleuderndes Ladegut vermieden wird.

(2) Für Sammelfahrzeuge für Sperrmüllabfuhr ohne Belade- und Fördereinrichtung gilt § 8 Abs. 8

 


News

Gefahrstoffverordnung 2005
Praxiskommentar
Von Dr. Michael Au
esv.info/id/350308703/ katalog.html


Fachzeitschrift für Sicherheittechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung
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