Änderungen
Gegenüber der vorhergehenden Fassung vom 1. Januar 1993 wurden aufgrund des Inkrafttretens der BG-Vorschrift "Umgang mit Gefahrstoffen" (BGV B1)
— folgende Bestimmungen geändert:
| – | § 31, |
— folgende Bestimmungen gestrichen:
| – | § 8 Abs. 3. |
Hinweis:
Ab April 1999 sind alle Neuveröffentlichungen des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften-
und Regelwerkes unter einer neuen Bezeichnung und Bestell-Nummer erhältlich.
Für alle bislang unter einer VBG- bzw. ZH 1-Nummer veröffentlichten Unfallverhütungsvorschriften,
BG-Regeln, Merkblätter und sonstigen Schriften bedeutet dies, dass sie erst im Rahmen einer Überarbeitung
oder eines Nachdrucks auf die neuen Bezeichnungen und Bestell-Nummern umgestellt werden.
Bis zur vollständigen Umstellung des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes auf
die neuen Bezeichnungen und Bestell-Nummern sind alle Veröffentlichungen in einem Übergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren auch weiterhin unter den bisherigen Bestell-Nummern erhältlich.
Soweit für Veröffentlichungen des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes
eine neue Bezeichnung und Benummerung erfolgt ist, können diese in einer sogenannten
Transfer-Liste des neuen Verzeichnisses des HVBG entnommen werden.




