VIII. Inkrafttreten
§ 29
Inkrafttreten
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. April 1992*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Druckbehälter für den Schiffsbetrieb" (VBG 18) vom 1. April 1968 außer Kraft. DA
*) Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.
DA zu § 29:
Genäß § 61 UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1) wird dem Unternehmer zur Durchführung dieser Unfallverhütungsvorschrift eine Frist von 3 Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens gewährt.




