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VIII. Inkrafttreten

§ 29
Inkrafttreten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. April 1992*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Druckbehälter für den Schiffsbetrieb" (VBG 18) vom 1. April 1968 außer Kraft. DA


*) Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.

DA zu § 29:

Genäß § 61 UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1) wird dem Unternehmer zur Durchführung dieser Unfallverhütungsvorschrift eine Frist von 3 Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens gewährt.

 


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