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§ 42
Müllzerkleinerung

Die Gefahrbereiche von Müllzerkleinerungsanlagen sind verschlossen zu halten. Der Unternehmer darf den Zutritt nur besonders beauftragten Versicherten gestatten.

 


News

Gefahrstoffverordnung 2005
Praxiskommentar
Von Dr. Michael Au
esv.info/id/350308703/ katalog.html


Fachzeitschrift für Sicherheittechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung
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