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§ 43
Feuerungen

Der Unternehmer hat Arbeiten im Bereich von Austrageöffnungen schriftlich über Freigabeverfahren zu regeln. DA

DA zu § 43:

Im schriftlichen Freigabeverfahren sind z. B. festzulegen:

Art der persönlichen Schutzausrüstungen,
Absenken des Betriebsdrucks auf ungefährliche Werte,
Feuerführung,
Beschickungsstop für den Feuerraum.

 


News

Gefahrstoffverordnung 2005
Praxiskommentar
Von Dr. Michael Au
esv.info/id/350308703/ katalog.html


Fachzeitschrift für Sicherheittechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung
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