VII. Inkrafttreten
§ 52
Inkrafttreten
Diese BG-Vorschrift tritt am 1. April 1986 *) in Kraft. Gleichzeitig tritt die BG-Vorschrift "Wärmekraftwerke" (VBG 2) vom 18. August 1977 in der Fassung vom 1. April 1984 außer Kraft.
*) Zu diesem Zeitpunkt wurde diese BG-Vorschrift (bislang als Unfallverhütungsvorschrift bezeichnet) erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.




