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VI. Inkrafttreten

§ 41
Inkrafttreten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Oktober 1993*) in Kraft. DA


*) Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.

DA zu § 41:

Mit dem Inkrafttreten dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die "Richtlinien für die Verwendung von Flüssiggas" (ZH 1/455) vom März 1978 mit Ausnahme folgender Abschnitte

4.1.1,
4.2.1 bis 4.3.3,
4.4.1 bis 4.5.2,
4.5.5 bis 4.5.8,
4.5.10 bis 4.6.2,
4.8,
7.6.1,
7.6.3 bis 7.6.5
und
7.7.1 bis 7.7.14

nicht mehr anzuwenden.

 


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