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II. Begriffsbestimmungen

§ 2
Begriffsbestimmungen

(1) Konverteranlagen im Sinne dieser BG-Vorschrift sind Anlagen zur Stahlherstellung überwiegend aus Roheisen im Blasverfahren. DA

(2) Herdofenanlagen im Sinne dieser BG-Vorschrift sind Anlagen zur Stahlherstellung überwiegend aus Schrott durch Zuführen äußerer Energie. DA

(3) Anlagen der Sekundärmetallurgie im Sinne dieser BG-Vorschrift sind Anlagen für eine gezielt durchgeführte Stahlnachbehandlung außerhalb der Schmelzanlagen. DA

(4) Anlagen für Sonderschmelzverfahren im Sinne dieser BG-Vorschrift sind Anlagen zum Umschmelzen von Stahl und Stahllegierungen unter besonderen Bedingungen. DA

(5) Anlagen der Schlackenentsorgung im Sinne dieser BG-Vorschrift sind Schlackenplätze von Stahlwerken einschließlich ihrer Anlagen und Einrichtungen zur Schlackenkühlung.

(6) Ansätze im Sinne dieser BG-Vorschrift sind zähflüssige oder feste Reaktionsprodukte aus Stahl oder Schlacke, die sich an Anlagenteilen abgelagert haben. DA

(7) Reaktionsverzüge im Sinne dieser BG-Vorschrift sind plötzlich sich ereignende chemische Reaktionen in Konvertern, Schmelzöfen und Pfannen, die zum Schlacken-, Roheisen- oder Stahlauswurf führen können. DA

(8) Verpacken im Sinne dieser BG-Vorschrift ist das Abdichten des Stranges am Kopf des Kaltstranges gegenüber der Kokillenwand.

DA zu § 2 Abs. 1:

Konverteranlagen sind z. B. LD-Konverter.

DA zu § 2 Abs. 2:

Herdofenanlagen sind z. B. Elektroschmelzöfen.

DA zu § 2 Abs. 3:

Anlagen der Sekundärmetallurgie sind z. B. Stahlentgasungsanlagen, Pfannenöfen und Legierungsanlagen.

DA zu § 2 Abs. 4:

Sonderschmelzverfahren sind z. B. Umschmelzen im Vakuuminduktionsofen, Elektroschlacken-Umschmelzverfahren, Plasma-Umschmelzverfahren.

DA zu § 2 Abs. 6:

Ansätze können z. B. sein

Mündungsbären an der Konvertermündung,
Lanzenbären an Konverterlanzen,
Kaminbären an Abhitzekesseln,
Schalen an Ofendeckeln von Lichtbogenöfen.

DA zu § 2 Abs. 7:

Reaktionsverzüge können auftreten z. B.

beim Roheisenchargieren von Konverteranlagen,
bei Störungen im Blasbetrieb,
beim Einbringen von nassem oder vereistem Schrott, Zuschlägen und Zusätzen in die Schmelzöfen,
beim Füllen und Transport einschließlich Gießen von Flüssigstahl in Pfannen.

 


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