II. Begriffsbestimmungen
§ 2
Begriffsbestimmungen
(1) Konverteranlagen im Sinne dieser BG-Vorschrift sind Anlagen zur Stahlherstellung überwiegend aus Roheisen im Blasverfahren. DA
(2) Herdofenanlagen im Sinne dieser BG-Vorschrift sind Anlagen zur Stahlherstellung überwiegend aus Schrott durch Zuführen äußerer Energie. DA
(3) Anlagen der Sekundärmetallurgie im Sinne dieser BG-Vorschrift sind Anlagen für eine gezielt durchgeführte Stahlnachbehandlung außerhalb der Schmelzanlagen. DA
(4) Anlagen für Sonderschmelzverfahren im Sinne dieser BG-Vorschrift sind Anlagen zum Umschmelzen von Stahl und Stahllegierungen unter besonderen Bedingungen. DA
(5) Anlagen der Schlackenentsorgung im Sinne dieser BG-Vorschrift sind Schlackenplätze von Stahlwerken einschließlich ihrer Anlagen und Einrichtungen zur Schlackenkühlung.
(6) Ansätze im Sinne dieser BG-Vorschrift sind zähflüssige oder feste Reaktionsprodukte aus Stahl oder Schlacke, die sich an Anlagenteilen abgelagert haben. DA
(7) Reaktionsverzüge im Sinne dieser BG-Vorschrift sind plötzlich sich ereignende chemische Reaktionen in Konvertern, Schmelzöfen und Pfannen, die zum Schlacken-, Roheisen- oder Stahlauswurf führen können. DA
(8) Verpacken im Sinne dieser BG-Vorschrift ist das Abdichten des Stranges am Kopf des Kaltstranges gegenüber der Kokillenwand.
DA zu § 2 Abs. 1:
Konverteranlagen sind z. B. LD-Konverter.
DA zu § 2 Abs. 2:
Herdofenanlagen sind z. B. Elektroschmelzöfen.
DA zu § 2 Abs. 3:
Anlagen der Sekundärmetallurgie sind z. B. Stahlentgasungsanlagen, Pfannenöfen und Legierungsanlagen.
DA zu § 2 Abs. 4:
Sonderschmelzverfahren sind z. B. Umschmelzen im Vakuuminduktionsofen, Elektroschlacken-Umschmelzverfahren, Plasma-Umschmelzverfahren.
DA zu § 2 Abs. 6:
Ansätze können z. B. sein
| – | Mündungsbären an der Konvertermündung, |
| – | Lanzenbären an Konverterlanzen, |
| – | Kaminbären an Abhitzekesseln, |
| – | Schalen an Ofendeckeln von Lichtbogenöfen. |
DA zu § 2 Abs. 7:
Reaktionsverzüge können auftreten z. B.
| – | beim Roheisenchargieren von Konverteranlagen, |
| – | bei Störungen im Blasbetrieb, |
| – | beim Einbringen von nassem oder vereistem Schrott, Zuschlägen und Zusätzen in die Schmelzöfen, |
| – | beim Füllen und Transport einschließlich Gießen von Flüssigstahl in Pfannen. |




