pr-o
Präventionsrecht-online
Benutzername:   
Passwort: 

§ 7
Vertikalbewegliche Ofentüren

(1) Vertikalbewegliche Ofentüren und ihre Gegengewichte müssen sicher geführt und gegen Herausfallen gesichert sein.

(2) Vertikalbewegliche Ofentüren müssen mindestens in ihrer oberen Stellung gegen Herabfallen gesichert werden können.

DA

DA zu § 7 Abs. 2:

Sicherungen gegen Herabfallen der Ofentüren und Gegengewichte sind z. B.

entsperrbare Rückschlagventile an den Zylindern,
selbsteinfallende Haken,
Absteckeinrichtungen,
Unterfangungen.

 


News

Gefahrstoffverordnung 2005
Praxiskommentar
Von Dr. Michael Au
esv.info/id/350308703/ katalog.html


Fachzeitschrift für Sicherheittechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung
www.SISdigital.de
Präventionsrecht-digital GbR | Ein Gemeinschaftsunternehmen von Logo: BC Verlag BC-Verlag und Logo: Erich Schmidt Verlag Erich Schmidt Verlag