I. Geltungsbereich
§ 1
Geltungsbereich
Diese BG-Vorschrift gilt für Nichteisen-Metallhütten, einschließlich der Aufbereitungs- und Gießanlagen. DA
DA zu § 1:
Hinsichtlich des Umganges mit Gefahrstoffen in Nichteisen-Metallhütten, einschließlich der Aufbewahrung und Lagerung, sowie arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren siehe Gefahrstoffverordnung.




