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§ 35
Angießen von Stranggießanlagen

Versicherte dürfen Stranggießanlagen erst angießen, wenn sichergestellt ist, daß

1.sich kein Wasser auf dem Anfahrkopf befindet
und
2.der vorgeschriebene Kühlwasserdurchfluß und die entsprechende Kühlwassertemperatur für die Kokillenkühlung vorhanden sind und deutlich erkennbar angezeigt werden.

 


News

Gefahrstoffverordnung 2005
Praxiskommentar
Von Dr. Michael Au
esv.info/id/350308703/ katalog.html


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