VIII. Inkrafttreten
§ 40
Inkrafttreten
Diese BG-Vorschrift tritt am 1. Oktober 1989*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die BG-Vorschrift "Metallhütten und Schwefelsäurefabriken" (VBG 33) vom 1. April 1934 außer Kraft.
*) Zu diesem Zeitpunkt wurde diese BG-Vorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.




