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V. Inkrafttreten

§ 32
Inkrafttreten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. April 1998*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Schiffbau" (VBG 34) vom 1. Oktober 1977 in der Fassung vom 1. Januar 1997 außer Kraft. DA


*) Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.

DA zu § 32:

Mit dem Inkrafttreten dieser Unfallverhütungsvorschrift wird das "Merkblatt über die Ausführung von Feuerarbeiten mit Schneid-, Schweiß- und Lötgeräten auf Schiffen, schwimmenden Geräten und schwimmenden Anlagen" (ZH 1/238) und die "Bescheinigung für die Ausführung von Feuerarbeiten auf See- und Binnenschiffen" (ZH 1/239) zurückgezogen.

 


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