VII. Inkrafttreten
§ 34
Inkrafttreten
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Oktober 1979 *) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Taucherarbeiten" (VBG 39) vom 1. Mai 1954, in der Fassung vom 1. April 1971, außer Kraft.
*) Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.




