§ 13
Rutschsicherheit
Decks, Verkehrsgänge, Laufstege, Aufstiege, Arbeitsbühnen, Podeste und Pollerdeckel müssen rutschsicher sein. DA
DA zu § 13:
Rutschsicher sind z. B.:
– Warzen-, Raupen-, Tränenbleche (Riffelblech ist nicht rutschsicher),
– Gitterroste,
– nicht lackiertes Holz,
– rutschsichere Anstrichmittel oder Spachtelmassen.




