VII. Inkrafttreten
§ 29
Inkrafttreten
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. April 1998*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die UVV "Steinbrüche, Gräbereien und Haldenabtragungen" (VBG 42) vom 1. Oktober 1984 in der Fassung vom 1. Januar 1997 außer Kraft.
*) Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.




