Vorbemerkung
Soweit nicht bereits rechtsverbindliche Regelungen bestehen, setzt diese Unfallverhütungsvorschrift die Richtlinie des Rates vom 3. Dezember 1992 über Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer in übertägigen oder untertägigen mineralgewinnenden Betrieben (92/104/EWG) für den übertägigen mineralgewinnenden Bereich in nationales Recht um.




