I. Geltungsbereich
§ 1
Geltungsbereich
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Arbeiten mit Schussapparaten, die für gewerbliche Zwecke bestimmt sind.
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Arbeiten mit Schussapparaten, die für gewerbliche Zwecke bestimmt sind.

