B. Zusätzliche Bestimmungen für Press- und Kerbgeräte
§ 19
Stellung des Zündbolzens
Press- und Kerbgeräte dürfen nur verwendet werden, wenn federbelastete Zündbolzen so eingestellt sind, dass ihre Spitze bei ungespanntem Gerät nicht über den Stoßboden in das Kartuschenlager hineinragt.




