C. Zusätzliche Bestimmungen für Viehschussgeräte
§ 22
Stellung des Zündbolzens
Viehschussgeräte dürfen nur verwendet werden, wenn federbelastete Zündbolzen so eingestellt sind, dass ihre Spitze bei ungespanntem Gerät nicht über den Stoßboden in das Kartuschenlager hineinragt.




